GoBD-zertifiziert und IDEA-konform!

Was ist GoBD

Unter dem Kürzel GoBD verbergen sich die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ und beschreibt die geltenden Vorgaben bei der Verarbeitung und Speicherung für steuerrelevante Daten auch in EDV-Systemen.

Geltungsbereich der GoBD

Die GoBD sind für alle Unternehmerinnen und Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern verpflichtend einzuhalten. Die Grundsätze gelten also nicht nur für bilanzpflichtige Firmen, sondern für alle, die zum Beispiel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen müssen.

Mit anderen Worten sind auch Vereine und Verbände GoBD verpflichtet, die die Finanzbuchhaltung nutzen. Mit Linear Vereinssoftware sind die Voraussetzungen bei der Vereinsbuchführung bereits geschaffen. Mit der zertifizierten GoBD-Sicherheit werden die Buchungen GoBD- konform archiviert und können mit einem Klick ausgegeben werden.

Tipp: Mit der Vereinsverwaltung (premium) erstellen Sie Ihre EÜR mit einem Klick.

 

Interev Siegel-GoBD-Linear

Ab wann gilt die Regelung?

Mit der Veröffentlichung gilt ab dem 1. Januar 2020 die aktuelle Fassung der GoBD und löst die GdPDU sowie die GoBS ab. Die GoBD-Richtlinien berühren insbesondere betriebliche Geschäftsvorfälle, die die Vorratshaltung von Daten und Dokumenten in datenverarbeitenden Systemen betreffen. Für die Vereinsbuchhaltung werden aufgrund der fortschreitenden Entwicklung keine technologischen Standards, sondern Grundsätze definiert, die bei der Buchhaltung eingehalten werden müssen.

Zu den datenverarbeitenden Systemen gehören unter anderem Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenverwaltung, Kassensysteme sowie Dokumenten- und Archivierungssysteme. Durch die Neufassung der Richtlinie wird die GoBD ausdrücklich auf Cloud-Systeme ausgeweitet.

Was muss beachtet werden?

Konkret umfasst die GoBD die folgenden Grundsätze, auf die beim Einsatz datenverarbeitender Systeme geachtet werden muss:

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Wahrheit, Klarheit
  • Vollständigkeit
  • Einzelaufzeichnungspflicht
  • Richtigkeit
  • Ordnung
  • Unveränderbarkeit
  • Zeitgerechte Buchung und Aufzeichnung

Die Grundsätze gelten für alle betrieblichen Geschäftsvorfälle, zum Beispiel dem Belegswesen. Die Vorgaben sind analog zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu verstehen. So müssen auch in elektronischer Form Belege zeitnah erfasst, dokumentiert und verarbeitet werden.

Mit Linear haben Sie die Möglichkeit Ihre Belege digital zu Ihren Buchungen abzulegen.

Die GoBD enthält darüber hinaus Hinweise zu internen Kontrollmechanismen, wie zum Beispiel der Trennung von elektronischen Funktionalitäten, Plausibilitätsprüfungen und Schutzmechanismen. Nicht zuletzt muss bei der elektronischen Speicherung von Daten der Datenschutz berücksichtigt werden, der sich immer an den bestehenden gesetzlichen Vorgaben orientiert.

Lösungen von Linear Software

Linear vereinsverwaltung unterstützt Sie bei der Umsetzung der Richtlinien durch ein einfaches und nachvollziehbares Buchhaltungssystem.  Durch die Interev-Zertifizierung stellt Linear sicher, dass die Grundsätze der GoBD erfüllt sind und die Vorgänge laufend von externer Seite überprüft werden! Die Buchungen der Vereinssoftware werden sicher archiviert und können bei Bedarf einfach exportiert und dem Finanzamt in elektronischer Form vorgelegt werden.

Durch den Einsatz der IDEA-konformen Schnittstelle können Sie bei einer Prüfung vom Finanzamt Ihre Buchungsdaten schnell und rechtssicher übermitteln!

Selbstverständlich werden auch in der Linear Individualsoftware die Buchungen GoBD konform abgelegt. Die Linear Finanzbuchhaltung enthält alle Standards, die zur elektronischen Übermittlung an die Behörden notwendig sind. Die Finanzbuchhaltung erweitert dabei die Module Adressverwaltung und Mitgliederverwaltung, so dass Linear alle Funktionen aus einer Hand und komplett anbietet, um Ihren Verein oder Verband bestmöglich zu verwalten..